Samstag, 17. November 2018

Talentfreiheit. [62]

Harmonisierte Vorschriften.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-VO 765/2008, „daß das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Wikipedia)

CE heißt nicht „China Export“!
CE heißt nicht „Cäsars Eiter“!
CE heißt nicht „Certified Efficancy“!
(D.P.)

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