Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-VO 765/2008, „daß das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Wikipedia)
CE heißt nicht „China Export“! |
CE heißt nicht „Cäsars Eiter“! |
CE heißt nicht „Certified Efficancy“! |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen